Equal Pay bedeutet gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist das im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Punkte, ohne Rechtsberatung im Einzelfall zu ersetzen.
Nach § 8 AÜG haben überlassene Beschäftigte grundsätzlich nach neun Monaten Einsatz beim selben Kunden Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Frühere Einsätze beim selben Kunden werden angerechnet, wenn zwischen ihnen nicht mehr als drei Monate liegen.
Ja. Ein Branchenzuschlagstarifvertrag kann die Frist auf bis zu 15 Monate verlängern. Voraussetzung ist, dass das Entgelt nach einer Einarbeitungszeit von höchstens sechs Wochen stufenweise angehoben wird und spätestens nach 15 Monaten ein gleichwertiges Niveau erreicht. Ob ein solcher Tarifvertrag für deinen Einsatz gilt, klären wir vorab transparent mit dir.
Bei ARETIA wirst du vom ersten Tag an nach Tarif (GVP) bezahlt und erhältst zusätzlich eine übertarifliche Zulage. Mit Equal Pay kann dein Entgelt im längeren Einsatz weiter steigen. Lass dir Vergütung und Einsatzdauer schriftlich geben. Wir besprechen gern mit dir, ab wann in deinem Fall Equal Pay gilt.
Auch Einrichtungen profitieren von klaren Regeln. Wir behalten die Fristen im Blick und stimmen die Konditionen rechtzeitig und transparent mit dem Kundenbetrieb ab. Bei Fragen erreichst du uns unter 030 233263688 oder info@aretia-personalservice.de. Mehr Hintergrund findest du in unseren häufigen Fragen.
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