Krankheitsausfälle, Urlaubszeit oder unbesetzte Stellen: In vielen Pflege- und Gesundheitseinrichtungen fehlt kurzfristig Personal. Arbeitnehmerüberlassung kann solche Lücken überbrücken. Dieser Ratgeber zeigt, wann sie sinnvoll ist und wie die Zusammenarbeit abläuft.
Typische Anlässe sind Ausfälle durch Krankheit oder Elternzeit, Urlaubsspitzen, eine höhere Belegung oder die Eröffnung neuer Bereiche. Überlassenes Personal hält Dienstpläne stabil und entlastet Ihr Stammteam. Recruiting, Lohnabrechnung und Personalverwaltung übernehmen wir, Sie können sich auf die Versorgung konzentrieren.
Sie melden Ihren Bedarf mit Qualifikation, Zeitraum und Schichtmodell, wir schlagen passende Pflegefachkräfte oder Pflegehelfer vor. Vor Einsatzbeginn wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag in Textform geschlossen, in dem die eingesetzten Personen namentlich benannt werden. Arbeitgeber bleibt ARETIA, die fachlichen Weisungen erteilt Ihre Einrichtung.
Achten Sie darauf, dass der Personaldienstleister eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt. ARETIA verfügt über diese Erlaubnis und ist tarifgebunden (GVP). Behalten Sie außerdem die gesetzlichen Fristen im Blick, etwa Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, wir unterstützen Sie dabei. Eine gute Einarbeitung am ersten Tag sorgt dafür, dass überlassene Kräfte schnell sicher im Team arbeiten.
ARETIA ist tarifgebunden (GVP) und überlässt Fachkräfte in Gesundheitsberufen in Berlin und bundesweit. Melden Sie Ihren Bedarf unter 030 233263688 oder info@aretia-personalservice.de. Antworten auf typische Fragen finden Sie in unseren häufigen Fragen.
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