Arbeitnehmerüberlassung, oft auch Zeitarbeit genannt, bedeutet: Ein Personaldienstleister stellt dich einem Kundenbetrieb vorübergehend zur Verfügung. Du bleibst dabei Arbeitnehmer des Personaldienstleisters und arbeitest nach den fachlichen Weisungen des Einsatzbetriebs. In der Pflege ist das ein bewährtes Modell: Einrichtungen bekommen kurzfristig Unterstützung, und du profitierst von Abwechslung und einem festen Arbeitgeber.
Du lernst verschiedene Einrichtungen und Arbeitsfelder kennen, sammelst in kurzer Zeit viel Erfahrung und baust dir ein großes berufliches Netzwerk auf. Gleichzeitig hast du einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag mit tariflicher Vergütung, bei ARETIA zusätzlich mit übertariflicher Zulage. Deine Einsätze planst du mit uns gemeinsam, und wenn dir eine Einrichtung nicht zusagt, setzen wir dich dort nicht mehr ein.
Lass dir vor Einsatzbeginn schriftlich bestätigen, wer dein Arbeitgeber ist, welche Qualifikation für den Einsatz gefordert ist, wie lange er dauern soll und welche Arbeitszeiten gelten. Prüfe außerdem, ob der Personaldienstleister eine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) hat. ARETIA verfügt über diese Erlaubnis und ist tarifgebunden (GVP).
Als überlassene Pflegekraft hast du die gleichen grundlegenden Arbeitnehmerrechte wie andere Beschäftigte: bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz und tarifliche Vergütung. Dein Lohn wird auch in einsatzfreien Zeiten weitergezahlt. Nach neun Monaten im selben Betrieb greift in der Regel zusätzlich Equal Pay. Mehr dazu erfährst du im Ratgeber zu Equal Pay in der Pflege.
Wir begleiten dich vor dem Einsatz, klären gemeinsam mit dir die Rahmenbedingungen und sind auch während des Einsatzes erreichbar. Fragen beantworten wir gern telefonisch unter 030 233263688 oder per E-Mail an info@aretia-personalservice.de. Offene Stellen findest du auf der Seite Pflegefachkraft-Stellen.
Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung? Ruf uns an: 030 233263688
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